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Herzlich willkommen bei Lager im Griff, der App, mit der Sie Ihr Lager in den Griff bekommen.

AGB

  1. Allgemeines, Vertragspartner, Geltungsbereich
    1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB Anwendung. Vertragspartner im Rahmen der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Steffen Grell, Clemensstr. 54, 53225 Bonn (nachfolgend: „Lager im Griff“) und der Kunde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der onlinebasierten Lagerverwaltung von Lager im Griff (nachfolgend: „Dienste“).
    2. Für die Dienste seitens Lager im Griff gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, werden von Lager im Griff nur insoweit anerkannt, als Lager im Griff ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Sie entfalten auch keine Wirkung, wenn Lager im Griff ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat. Die Vertragssprache ist Deutsch.
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden muss.
    4. Lager im Griff behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Kunde wird über diese Änderungen textförmlich informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich gegenüber Lager im Griff, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Treten nach Vertragsschluss unvorhersehbare und unbeeinflussbare Änderungen ein (z. B. Gesetzesänderungen) oder offenbaren sich Lücken, wodurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wird, hat Lager im Griff das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne Zustimmung des Kunden anzupassen. Der Kunde ist auch hierüber textförmlich zu unterrichten.
    5. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
  2. Angebot / Umfang der Leistung / Vertragsschluss
    1. Die von Lager im Griff auf deren Internetseite oder in Werbeanzeigen, Katalogen oder Prospekten angebotenen Dienste sind freibleibend. Sie stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Lager im Griff entsprechende Tarife auszuwählen.
    2. Mit Registrierung des Kunden unter www.lagerimgriff.de und Auswahl des jeweiligen Tarifs gibt der Kunde ein unverbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab.
    3. Nach Zugang dieser Anfrage, informiert Lager im Griff den Kunden unverzüglich über den Zugang der Bestellung per E-Mail nebst Zusendung eines Bestätigungslinks. Diese Bestellbestätigung seitens Lager im Griff ist keine Annahme der Bestellung, sondern lediglich eine Bestätigung, dass die Bestellung eingegangen ist.
    4. Der Vertrag zwischen Lager im Griff und dem Kunden kommt erst mit Aufruf des per E-Mail zugesandten Bestätigungslinks durch den Kunden und Übersendung der Zugangsdaten durch Lager im Griff an den Kunden zustande. Lager im Griff behält sich hier das Recht vor, den Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
    5. Nach Vertragsschluss erhält der Kunde unverzüglich die Möglichkeit, auf sein Kundenkonto (Account) zuzugreifen, innerhalb dessen er seine Einstellungen verwalten und die ausgewählten Dienste von Lager im Griff nutzen kann.
    6. Soweit der Kunde den Bestätigungslink nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang aufruft, ist Lager im Griff berechtigt, den vom Kunden angelegten Account zu löschen.
    7. Die von Lager im Griff geschuldete Leistung ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Nutzungsvertrag. Aussagen und Erläuterungen von Lager im Griff in Werbematerialien und auf Websites verstehen sich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
    8. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Nebenabreden sowie nachträgliche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung seitens Lager im Griff. Dies gilt auch für Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen.
  3. Registrierung
    1. Mit der Registrierung versichert der Kunde, dass alle von ihm im Rahmen der Registrierung selbst wie auch innerhalb des dabei angelegten Accounts übermittelten Daten zu seiner Person und seinem Unternehmen vollständig und inhaltlich richtig sind. Die Nutzung von Pseudonymen ist unzulässig.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung angegebenen Adress- und Kontaktdaten stets auf dem aktuellen Stand zu halten und etwaige Anpassungen unverzüglich im Account vorzunehmen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, in seinem bei der Registrierung erstellten Account einen ständigen vertretungsberechtigten Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse und postalischer Anschrift (sofern abweichend von der allgemeinen Anschrift des Kunden) zu hinterlegen. Des Weiteren hat der Kunde in seinem Account sämtliche Personen nebst Kontaktdaten zu benennen, die berechtigt sind, die Dienste von Lager im Griff ebenfalls in Anspruch zu nehmen (nachfolgend: „weitere Zugangsberechtigte“). Die weiteren Zugangsberechtigten erhalten individuelle Zugangsdaten, die vom Kunden vorab festgelegt werden.
    3. Dem Kunden sowie den weiteren Zugangsberechtigten obliegt die ordnungsgemäße Verwaltung der Zugangsdaten. Lager im Griff haftet nicht für den Missbrauch bzw. das Abhandenkommen der Zugangsdaten. Erhält der Kunde von einem Missbrauch Kenntnis, hat er dies unverzüglich gegenüber Lager im Griff schriftlich anzuzeigen.
    4. Der Kunde erhält nach Maßgabe Vertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen unter der Bedingung der Zahlung der geschuldeten und fälligen Vergütung das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Dauer des Vertrages begrenzte Recht zur Nutzung der abonnierten Dienste für sich und für die vertraglich festgelegten berechtigten Nutzer zu eigenen Zwecken des Kunden.
    5. Der Kunde kann die Dienste von Lager im Griff für 30 Tage im Rahmen einer Testphase kostenfrei nutzen. Die vergütungsfreie Testphase darf nur einmalig wahrgenommen werden. Nach Ablauf der Testphase, gerne auch früher, kann sich der Kunde für einen kostenpflichtigen Vertrag entscheiden.
    6. Während der Testphase steht dem Kunden bis zum Abschluss des Registrierungsvorgangs, jedenfalls bis zur Bestätigung seiner Emailadresse ggf. nur ein begrenzter Leistungsumfang der Dienste zur Verfügung. Kunden, die in oder nach der Testphase keinen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag abschließen steht kein Anspruch auf Herausgabe der bei Lager im Griff eingepflegten Daten zu; Lager im Griff wird diese Daten nach einem Zeitraum von 6 Monaten nach dem Ende der Testphase ohne weitere Ankündigung löschen; Art. 20 Abs. 1 DSGVO bleibt unberührt.
    7. Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des 30. Tags ab ihrem Beginn und ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf. Die Testphase endet auf Wunsch des Kunden vorzeitig, indem der Kunde einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag abschließt. Endet die Testphase, ohne dass der Kunde mit Lager im Griff einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag geschlossen hat, wird sein Zugang bis zum Abschluss eines solchen gesperrt.
  4. Preise / Fälligkeit der Zahlung
    1. Für die Nutzung der abonnierten Dienste vor Ende der Testphase gem. Ziff. 3.5 schuldet der Kunde keine Vergütung.
    2. Die ersten 30 Tage nach Vertragsschluss gelten als Testphase, innerhalb derer der Kunde die zum ausgewählten Tarif zugehörigen Dienste von Lager im Griff kostenfrei nutzen kann. Die vergütungsfreie Testphase darf nur einmalig wahrgenommen werden.
    3. Die vom Kunden für die Nutzung des ausgewählten Tarifs zu leistende Vergütung ist im jeweiligen Nutzungsvertrag festgelegt.
    4. Sämtliche Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Umsatzsteuer.
    5. Skontoabzüge werden nicht gewährt.
    6. Die Vergütung ist für den jeweils vereinbarten Bezugszeitraum und die nachfolgenden Verlängerungszeiträume im Voraus zu leisten. Die Dauer des Bezugszeitraums und nachfolgender Verlängerungszeiträume ist im Nutzungsvertrag festgelegt.
    7. Rechnungen von Lager im Griff sind sofort nach Zugang beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kann im Lastschriftverfahren zahlen.
    8. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Lager im Griff berechtigt, die Erfüllung fälliger Leistungen gegenüber dem Kunden zu verweigern und den Account zu sperren. Lager im Griff wird dem Kunden in diesen Fällen die Sperrung unter Fristsetzung zur Beseitigung des Verzugs rechtzeitig im Voraus ankündigen. Überdies ist Lager im Griff berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Wählt der Kunde das Zahlungsmittel des Lastschrifteinzugs, hat er zudem die Kosten zu tragen, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift aufgrund fehlender Kontendeckung entstehen. Dies sind insbesondere die von der Bank in Rechnung gestellten Gebühren sowie die Kosten der Benachrichtigung.
    9. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
    10. Lager im Griff ist berechtigt, die Vergütung für Abonnements mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung – auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse – insgesamt erhöht haben. Diese Kosten sind dem Kunden auf Wunsch nachzuweisen.
  5. Vertragsbeginn und Kündigung
    1. Mit Vertragsschluss beginnt die kostenlose 30-tägige Testphase zu laufen. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Testphase, spätestens mit Ablauf von sich daran anschließenden 12 Monaten, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Zeit einer kostenpflichtigen Nutzung des ausgewählten Tarifs zugestimmt hat. Hierauf wird der Kunde vor Ablauf der Testphase seitens Lager im Griff hingewiesen. Für diesen Zeitraum bleibt der Account nebst der jeweiligen Zugangsdaten bestehen, sofern der Kunde den Account nicht bereits vorher gelöscht hat. Der Kunde kann sich auch bereits während der Testphase eine kostenpflichtige Nutzung der Dienste von Lager im Griff entscheiden, indem er in seinem Kunden-Account die Testphase vorzeitig beendet.
    2. Sofern eine kostenpflichtige Nutzung gewählt wird, richtet sich die Vertragsdauer nach dem ausgewählten Tarif. Der Vertrag verlängert sich um die diesem Tarif entsprechenden Dauer, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gegenüber Lager im Griff gekündigt wird. Dabei ist es ausreichend, dass die Kündigung in den Account-Einstellungen vorgenommen wird.
    3. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn:
      • sich der Kunde länger als zwei Monate in Zahlungsverzug befindet;
      • der Kunde wiederholt gegen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
      • gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde und ein solches eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde.
  6. Verantwortlichkeit und Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist ausschließlich selbst für die Nutzung der Dienste, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten sowie die erzielten Ergebnisse verantwortlich.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, auf die im Account hingewiesene und von Lager im Griff bereitgestellte aktuelle Version der Dienste zu nutzen. Softwareaktualisierungen erfolgen automatisch. Davon ausgeschlossen sind Apps, Plugins und Add-Ons. Für die Anpassung und Aktualisierung der individuellen Einstellungen ist der Kunde allein verantwortlich.
    3. Der Kunde hat selbständig und auf eigene Verantwortung und Kosten sämtliche für die Nutzung der Dienste von Lager im Griff erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere die Systemvoraussetzungen, Infrastruktur sowie die Telekommunikationsverbindung zwischen Kunden und Lager im Griff.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienste von Lager im Griff ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen. Der Zugriff auf die Dienste von Lager im Griff erfolgt ausschließlich über die vereinbarten Wege. Der Kunde darf von Lager im Griff eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen nicht umgehen, entfernen, ausschalten oder sonst funktionsunfähig machen.
    5. Der Kunde hat angemessene technische und organisatorische Sicherheitsstandards einzuhalten und dafür zu sorgen, dass von seinen Systemen keine Viren in die Systeme von Lager im Griff gelangen. Dem Kunden obliegt es ferner, die ordnungsgemäße Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste durch seine Mitarbeiter und insbesondere die ebenfalls in seinem Profil als weitere Zugangsberechtigte hinterlegten Mitarbeiter zu kontrollieren. Er ist verpflichtet, seinerseits seine berechtigten Nutzer zu verpflichten, die Bestimmungen dieser AGB einzuhalten. Der Kunde haftet für die Nutzung seines Zugangs zu den Diensten von Lager im Griff unter den von ihm gewählten Passwörtern oder über seine Infrastruktur, es sei denn, er weist Lager im Griff nach, dass die Nutzung ihm nicht zuzurechnen ist.
    6. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vertragsgemäße Nutzung der von ihm bereitgestellten Informationen, Daten und Materialien durch Lager im Griff keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet, vor einer Überlassung entsprechender Informationen, Daten und Materialien an Lager im Griff zu prüfen, ob Lager im Griff diese Informationen, Daten und Materialien im Rahmen der vereinbarten Dienste vertragsgemäß nutzen darf und ggf. erforderliche Nutzungsrechte beizustellen und Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Kunde stellt Lager im Griff von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten resultieren. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung.
    7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die nachfolgenden Nutzungshandlungen zu unterlassen:
      • Versand von Massen-SMS, SMS-Bombing; Junkmails, Spamming und vergleichbare Handlungen;
      • Versuche zu unternehmen, die Software-Codes des Vertragspartners zu übersetzen, zu dekompilimieren oder zu entassemblieren;
      • Verbreitung oder Vervielfältigung geschützter Werke (z.B. darstellende Kunst, Musik, Literatur, Software, etc.), Zugänglichmachung durch Links oder sonstige Nutzung– entgeltlich oder unentgeltlich -, wenn und soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis oder eine Einwilligung/ Genehmigung des/der urheberrechtlichen Nutzungsberechtigten vorliegt;
      • Einsatz von Programmen, Programmfunktionen oder vergleichbaren technischen Einrichtungen, um die Nutzung des Accounts unter Umgehung der Benutzeroberfläche zu ermöglichen, z. B. durch Scripts, Robots, Posting-Automatismen, etc.;
      • Anwendungen durchzuführen, die zu einer Veränderung der physikalischen oder logischen Strukturen der genutzten Netze führen;
      • Aufforderungen zur Teilnahme an sog. Schneeballsystemen, Multilevel-Marketing oder vergleichbaren Gewinnspielen;
    8. Der Kunde verpflichtet sich ferner, bei der Nutzung der Dienste von Lager im Griff, insbesondere beim Verfassen von Inhalten die folgenden Bestimmungen zu beachten:
      • Alle von einem Kunden eingestellten Inhalte müssen den Tatsachen entsprechen und möglichst sachlich, objektiv und genau sein. Sie dürfen keine Patent-, Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte oder sonst geschützte Rechtspositionen Dritter verletzen.
      • Das Einstellen, Verschicken oder sonstige Zugänglichmachen von Inhalten ist unzulässig, wenn diese Folgendes darstellen oder enthalten:
      • absichtliche Falschinformationen, Beleidigungen, Verleumdungen,
      • Obszönitäten oder Lügen;
      • Drohungen gegen andere Nutzer, Anbieter oder Dritte;
      • kommerzielle Eigenwerbung durch Eingabe von E-Mail-Adressen, URLs oder Telefonnummern;
      • Informationen vom Hörensagen und unbestätigte Aussagen Dritter;
      • Logos, Titel, Markenbezeichnungen oder Materialien mit kommerziellem Zweck;
      • offene oder verdeckte Werbung;
      • Mitteilung irrelevanter Tatsachen.Unzulässig sind ferner folgende Inhalte:
      • die verletzende Aussagen und Kommentare enthalten;
      • die pornografisch, obszön, beleidigend, vulgär oder sonst wie anstößig sind;
      • die als Träger von Viren, Trojanern oder sonstigen schädlichen Programmen ein Sicherheitsrisiko darstellen;
      • die diskriminierenden, rassistischen, menschenrechtsverachtenden, radikalen, religiösen, fremdenfeindlichen, nationalsozialistischen, pornographischen oder anderweitig sexuell herabwürdigenden Charakter haben;
      • im Übrigen Aussagen oder Handlungen jeglicher Art, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen das Strafgesetzbuch (StGB), Betäubungsmittel- und Arzneimittelgesetz, Jugendschutzgesetz (JSchG), Wettbewerbsrecht (UWG), Urheber- und Markenrecht sowie sonstige Schutz- und Persönlichkeitsrechte Dritter.
    9. Verstößt der Kunde gegen die ihm nach diesen AGB obliegenden Pflichten, ist Lager im Griff berechtigt, den Zugang zu den Diensten zu sperren bzw. den Account des Kunden und/oder vertrags- oder gesetzeswidrige Inhalte zu löschen oder auf ein zulässiges Maß zu verändern, das vorliegende Vertragsverhältnis zu kündigen und/oder eine erneute Anmeldung (Registrierung) durch den Kunden abzulehnen. Ansprüche des Kunden wegen derartiger Maßnahmen gegenüber Lager im Griff sind ausgeschlossen.
  7. Leistungsänderungen und Verfügbarkeit
    1. Lager im Griff bleibt das Recht vorbehalten, Funktionen zu erweitern, zu verändern oder einzuschränken, soweit dies dem technischen Fortschritt dient, dies notwendig ist, um Missbrauch zu verhindern oder Lager im Griff aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist. Wird durch die Änderung des Funktionsumfangs die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, hat dieser ein Recht zur Änderung des Tarifs bzw. Kündigung.
    2. Lager im Griff ist darum bemüht, die Dienste seinem Kunden mit einer Verfügbarkeit von 99 % pro Kalenderjahr bereitzustellen. Hiervon ausgenommen sind
      • Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf von Lager im Griff nicht beeinflussbaren Störungen des Internets oder auf sonstigen von Lager im Griff nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere auf höherer Gewalt beruhen;
      • Zeiten der Nichtverfügbarkeit wegen geplanter Wartungsarbeiten am Datenbanksystem, die regelmäßig durchgeführt werden;
      • Zeiten wegen zwingend erforderlicher außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen erforderlich sind; der Kunde wird hiervon nach Möglichkeit durch einen Hinweis auf der Website in Kenntnis gesetzt;
      • Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die darauf beruhen, dass die vom Kunden zu schaffenden erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste nicht gegeben sind.
  8. Haftung
    1. Die Haftung von Lager im Griff richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben.
    2. Lager im Griff haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für die Fälle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers sowie der Gesundheit und der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    3. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Lager im Griff liegen, wie höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Übertragsmitteln oder sonstigen Störungen.
    5. Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  9. Vertraulichkeit und Datenschutz
    1. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie des Deutschen Telemediengesetzes (TMG).
    2. Lager im Griff sieht die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten als sehr wichtig an, die Datenschutzinformation kann unter https://lagerimgriff.de/datenschutz/ eingesehen werden.
    3. Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter in dem onlinebasierten Lagerverwaltungsdienst von Lager im Griff einstellt oder einstellen lässt, ist er gegenüber Lager im Griff verantwortlich und sorgt dafür, dass dies nach den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen zulässig ist.
    4. Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Die Parteien verpflichten sich, ihre Angestellten und Mitarbeiter sowie andere Beteiligte entsprechend zu verpflichten.
    5. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
  10. Sonstiges; Gerichtsstand; Geltendes Recht
    1. Sollten einzelne der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrags hiervon nicht berührt. Die Parteien werden eine durch Unwirksamkeit entstandene Regelungslücke durch eine gemeinsame Vereinbarung schließen, die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich und rechtlich so nah wie möglich kommt.
    2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Lager im Griff ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Kunde Unternehmer i. S. d. § 14 BGB ist.
    3. Erfüllungsort ist ebenfalls der Sitz von Lager im Griff.
    4. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Stand 05/2023